Direktmarketing Adressen

Corona Krise - Soforthilfe für den Wirtschaftsmotor des Landes startet

Bezirksregierung Detmold (27. März 2020). Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung von Land und Bund.

Ab Freitag, 27. März, können Unternehmen bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende der kommenden Woche (14. KW) möglich.

Da die fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen mit mehreren hunderttausend Anträgen rechnen, stehen in den Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierungen bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Möglicherweise kann es aufgrund einer hohen Anzahl von Anträgen zu Überlastungen der Internetseite kommen. Die Bezirksregierungen bitten Antragsteller daher um Geduld.

In einem historischen Kraftakt unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige. Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3 Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:

Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Voraussetzungen

Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März sind durch die Corona-Krise weggefallen

oder

der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert

oder

der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt

oder

Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten.

Wie wird die Zahl der Mitarbeiter berechnet?

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht
Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
Bankverbindung für die Auszahlung
Anzahl der Beschäftigten
Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden. Den Antrag finden Sie unter anderem unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Welche Fristen gibt es?

Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Eine Übersicht zu Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums unter

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

https://www.wirtschaft.nrw/corona

Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder 2. Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Achtung: Wir (die Projekt Marketing Peter Vennebusch KG) übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben, da diese sich täglich ändern können. Deshalb empfehlen wir, die aktuellen Hinweise der jeweiligen Landesregierung auf den offiziellen Webseiten zu besuchen.

Copyright Foto: Juraj Varga auf Pixabay 

Über Projekt Marketing Peter Vennebusch KG
Peter Vennebusch berät und unterstützt mittelständische Unternehmen in der strategischen Ausrichtung der Unternehmensziele im Marketing und Vertrieb. Er erarbeitet mit seinen Kunden Marketingstrategien und Marketingkonzepte und setzt diese bei Bedarf gezielt um. Eine planvolle Terminierung und Budgetierung bilden die Grundlagen einer effizienten Vorgehensweise. Zudem ist er auch als Berater und Coach für diverse Fördermittelprogramme gelistet. Seine internationalen Erfahrungen erwarb er sich in der Markenartikel-Industrie, im Einzelhandel und bei Handelsmarken Unternehmen.