
Mit Inkrafttreten des neuen ESF-Förderprogramm "Potentialberatung NRW" ab dem 01.03.2023 gibt es Änderungen bei der Potentialberatung. Jetzt kann jedes Unternehmen (außer Einzelunternehmen) gefördert werden. Eine Beschränkung für die Mitarbeiterzahl gibt es nicht mehr. Vielmehr muss nun mindestens eine Vollzeitstelle besetzt sein. Innerhalb von 3 Jahren können maximal 8 Beratungstage in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind Kommunen (z.B. Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden). Juristische Personen des privaten Rechts, an denen Länder und/oder Kommunen beteiligt sind, können gefördert werden.
Zu den förderfähigen Leistungen gehören:
Arbeitsorganisation
Demographischer Wandel
Gesundheit
Digitalisierung
Personalentwicklung
Die Potentialberatung bietet konkrete Hilfestellung.
Wenn in Unternehmen Zeit und Raum für strategische Überlegungen und Maßnahmen fehlen, werden wertvolle Ressourcen häufig nicht ausgeschöpft. Es besteht die Gefahr, dass vorhandene Potentiale nicht optimal genutzt und weiterentwickelt werden. Modernisierungsbedarfe bleiben unerkannt, was sich langfristig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auswirken kann. Veränderungsbereitschaft und die Fähigkeit, auf die Anforderungen am Markt jederzeit flexibel zu reagieren, sind heute mehr denn je gefragt.
Hier bietet die Potentialberatung konkrete Hilfestellungen: Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen mit einem Zuschuss von 50 % - bis zu 400 Euro - je Beratungstag für externe Beratung. Es können max. 8 Beratungstage innerhalb von 3 Jahren beantragt werden. Das erleichtert den Start in Modernisierungs- und Veränderungsprozesse. Die Potentialberatung nimmt den Betrieb als Ganzes in den Blick. Sie beinhaltet die Analyse der Stärken und Schwächen, Risiken und Chancen und der Qualifizierungsbedarfe. Den Schwerpunkt der Beratung setzt das Unternehmen selbst - häufig geht es um Organisationsentwicklung, neue Produkte und Dienstleistungen oder die Verbesserung von Marketing- und Vertriebsmaßnahmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Prozess mit eingebunden. Unter der professionellen Begleitung der Unternehmensberatung werden Handlungsziele definiert, konkrete Maßnahmen festgelegt und die ersten Schritte umgesetzt.
Gehen Sie in die Offensive!
Mit der Potentialberatung stellen Sie die Weichen für eine zielgerichtete Leistungssteigerung in Ihrem Unternehmen:
Sie nehmen Ihren Betrieb als Ganzes in den Blick.
Sie analysieren gemeinsam mit dem Berater Stärken und Schwächen sowie Risiken und Chancen.
Sie erkennen unausgeschöpfte Ressourcen sowie Qualifizierungsbedarfe.
Sie beteiligen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Prozess.
Sie entwickeln Handlungsziele und legen konkrete Maßnahmen fest.
Sie unternehmen erste Umsetzungsschritte unter professioneller Begleitung.
Wir stehen als Potential-Berater für ein erstes Informationsgespräch gerne für Sie bereit.
Die Förderkonditionen
Im Rahmen der Potentialberatung werden die Tagessätze der externen Unternehmensberatung bezuschusst. Übernommen werden 50% der Kosten, bis zu 400 Euro pro Tag. Unter der Voraussetzung, dass die Unternehmen im Handlungsfeld Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Personalentwicklung, Qualifizierungsbedarf, Arbeit und Gesundheit oder Fachkräftebedarf zugeordnet werden können.
Innerhalb von 36 Monaten kann ein Unternehmen bis zu 8 Beratungstage in Anspruch nehmen. Innerhalb dieses Zeitraums kann auf Basis der Ergebnisse (Handlungsplan) der ersten Potentialberatung ein zweiter Beratungsscheck ausgegeben werden, sofern das Kontingent von 8 Beratungstagen noch nicht ausgeschöpft ist. Unternehmen, die im Rahmen der ersten Beratung bereits 8 Beratungstage in Anspruch genommen haben, können erst nach Ablauf von 36 Monaten nach dem Ausgabedatum des Beratungsschecks erneut eine Potentialberatung in Anspruch nehmen.
Potentialberatungsschecks, die vor dem 01.10.2021 ausgegeben worden sind und keine Frist zur Einreichung enthalten, müssen gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 30.09.2023 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bezirksregierung zur Erstattung beantragt werden. Nach diesem Stichtag eingereichte Schecks werden nicht mehr bewilligt.
Die Unternehmen sollten im Rahmen der Beratungsgespräche dazu angehalten werden, innerhalb von neun Monaten nach Ausstellung des Beratungsschecks den Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Peter Vennebusch ist beim Land NRW als Berater für Potentialanalysen gelistet www.gib.nrw.de.
Weitere Einzelheiten stellen wir Ihnen gerne vor und führen mit Ihnen gemeinsam die Beratungsleistung durch.
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