Potentialanalysen - Förderprogramme für Unternehmen jeder Größe

Mit Inkrafttreten des neuen ESF-Förderprogramm "Potentialberatung NRW" ab dem 01.03.2023 gibt es Änderungen bei der Potentialberatung. Jetzt kann jedes Unternehmen (außer Einzelunternehmen) gefördert werden. Eine Beschränkung für die Mitarbeiterzahl gibt es nicht mehr. Vielmehr muss nun mindestens eine Vollzeitstelle besetzt sein. Innerhalb von 3 Jahren können maximal 8 Beratungstage in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind Kommunen (z.B. Kreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden). Juristische Personen des privaten Rechts, an denen Länder und/oder Kommunen beteiligt sind, können gefördert werden.

 

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Das Land NRW hat dieses Beratungsangebot aufgegeben.